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Lagerraumsicherheit und -belüftung

Lagerraumsicherheit und -belüftung

Bei der Planung und dem Betrieb eines Pelletlagers muss neben dem Aspekt der Pelletqualität auch die Sicherheit eine wichtige Rolle einnehmen. Wie bei anderen Brennstoffen sind auch bei Pellets das Lager selbst wie auch Rohrleitungen und elektrische Anlagen so zu konzipieren, dass sie elektrostatische Aufladungen ableiten können und somit eine Funkenbildung ausgeschlossen werden kann. Zur Staubreduktion im Lager sollte das Lager alle zwei Jahre gereinigt werden.

Da es bei der Lagerung von größeren Mengen Holzpellets zu Geruchsbildung und Ausgasung (z.B. von Kohlenmonoxid) kommen kann, ist es wichtig, für eine ausreichende dauerhafte Belüftung zu sorgen. Das kann bei Lagerräumen bis 40 t und kurzen Befüllleitungen mit belüftenden Deckel erfolgen. Die Deckel werden sowohl am Einblas- als auch am Absaugstutzen angebracht. Bei längeren Befüllleitungen sind separate Lüftungsöffnungen zu schaffen oder eine mechanische Lüftung zu installieren, die mit der Lagerraumtüre gekoppelt wird.

Ebenfalls wichtig ist, dass das Pelletlager vor dem Betreten mindestens 15 Minuten lang gelüftet und nur unter Aufsicht einer zweiten Person betreten wird.

Für Lager mit einem Fassungsvermögen größer 10t gilt grundsätzlich eine Messpflicht vor dem Betreten und während des Aufenthalts.

Eine mobile CO-Warneinrichtung sollte ständig am Körper getragen werden. Ein kurzzeitiges (max. 30 minütiges) Betreten des Pelletlagers wird erst empfohlen, wenn die CO-Konzentration im Lagerraum einen Wert von ≤ 60 ppm aufweist. Bei Werten > 60 ppm ist das Lager zu verlassen.

Tab. 2: Überblick über die technischen Anforderungen an die Lüftung zur Vermeidung gesundheitsrelevanter CO-Konzentrationen für Pelletlager und Vorsichtsmaßnahmen vor dem Betreten des Lagers

 
Lagergröße
in t Fassungsvermögen
  < 10 > 10
Notwendige Maßnahmen beim Betreten des Pelletlagers
  • mind. 15 Minuten vor dem Betreten Querlüftung von Einstiegstür zur Lüftungsöffnung
  • nur mit zweiter Person vor dem Lager betreten
  • in den ersten 4 Wochen nach der Befüllung nur mit CO-Warner betreten
  • generelle Messpflicht nur bei Erdlagern und Lagern mit mechanischer Belüftung
  • mind. 15 Minuten vor dem Betreten Querlüftung von Einstiegstür zur Lüftungsöffnung
  • nur mit zweiter Person vor dem Lager betreten
  • generelle Messpflicht vor und während des Betretens des Lagers
Länge der fest installierten Befüllleitung in m ≤ 2 Deckellüftung mit folgenden Anforderungen: Zwei belüftende Verschlussdeckel auf zwei Storz-A-Kupplungen Lüftung ins Freie oder belüfteten Raum Deckellüftung (nur bis max. 40 Tonnen möglich) mit folgenden Anforderungen: Mindestens zwei belüftende Verschlussdeckel auf zwei Storz-A-Kupplungen Querschnitt mind. 4 cm2/t Pellets Lüftung ins Freie oder in den belüfteten Aufstellraum der Heizungsanage
Länge der fest installierten Befüllleitung in m 2 – 5 Lüftungsöffnung mit folgenden Anforderungen: Lüftungsöffnung mind. 100 cm2 lichte Öffnung mind. 80 cm2 Lüftung ins Freie separate Lüftungsöffnung mit folgenden Anforderungen: Lüftung ins Freie Lüftungsleitung ≥ 100 cm2 Querschnitt Querschnitt mindestens 10 cm2/t lichte Öffnung mind. 8 cm2/t Lüftung ins Freie
Länge der fest installierten Befüllleitung in m 5 – 20 mechanische Belüftung mit folgenden Anforderungen: Lagerbelüftung über Lüftungsleitung mit Ventilator Ventilator mit dreifacher Luftwechselrate pro Stunde bezogen auf das Bruttovolumen des Lagerraums Die Funktion des Ventilators ist mit dem Öffnen der Lagerraumtür zu koppeln. Lüftung ins Freie

Auf jeden Fall sollten an der Tür zum Lager von innen und außen Aufkleber mit Sicherheitshinweisen gut sichtbar angebracht werden. Solche Aufkleber in den Varianten „Lagermenge weniger als 10 t“ und „Lagermenge größer 10 t und erdvergrabene Lager“ können kostenlos beim Deutschen Pelletinstitut unter www.depi.de/shop bezogen werden. Sie entsprechen der neuen VDI-Richtlinie 3464. Die belüftenden Deckel finden Sie in unsere OnlineShop.

Unter der Seite Lager-Konfigurator können Sie Ihren individuellen Lagerraum darstellen und erhalten die für Ihren Lagerraum notwendige Belüftungsmöglichkeit und Querschnitte gemäß VDI 3464.

Aufkleber mit Sicherheitshinweisen für die Lagerraumtüre für Lager mit einem Fassungsvermögen kleiner und größer 10 Tonnen

Belüftende Deckel für mindestens 2 Kupplungsstutzen je Lagerraum

Die brennen für mich!

 
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